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Coronaregeln ab 08.04.2023

Mit Ablauf des 7. April 2023 enden die noch verbliebenen Corona-Maßnahmen in der Pflege und der Eingliederungshilfe. Zum ersten Mal seit mehr als drei Jahren gelten dann keinerlei allgemein verpflichtende Schutzmaßnahmen mehr, weder nach Landesrecht noch nach Bundesrecht.

Aussetzung der Masken- und Testpflichten für Besucher: innen Dies umfasst die FFP2-Maskenpflicht für Besucher: innen stationärer Einrichtungen. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, entfällt.


Wir freuen uns Sie ohne Maske begrüßen zu dürfen.

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